St. Galler Kantons- und Gemeindepersonal
Die Deckung umfasst ausschliesslich personelle Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber inkl. allfälliges Disziplinarrecht – also keine Verkehrsrechtsschutzversicherung und keine Versicherung für Nachbarstreitigkeiten etc. Das Ergebnis ist, dass die Mitglieder über einen umfassenden Rechtsschutz in allen Personalangelegenheiten verfügen.
Was haben Sie im Falle eines Falles zu beachten?
Für die erste Beratung zuständig und mithin Ansprechpartner bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber ist grundsätzlich der Verband. Der Verband führt diese Beratung im Umfang einer ersten telefonischen Instruktion kostenlos durch. Rechtsschutz durch die Versicherung besteht, sobald eine Verfügung bzw. eine personalrechtliche Massnahme des Arbeitgebers vorliegt. Die Versicherung zahlt den Anwalt und die Verfahrensgebühren sowie die anwaltliche Entschädigung der Gegenseite. Das Mitglied hat grundsätzlich selber um den Rechtsschutz besorgt zu sein. Der Verband leitet auf Anfrage das Rechtsschutzgesuch weiter an die Versicherung.
Es gilt folgender Ablauf für die Versicherungsdeckung aus der Rechtsschutzversicherung:
Das Aktivmitglied wendet sich an den Verband für die erste Rechtsberatung. Sofern hierfür ein Dritter beigezogen wird, hat das Mitglied allfällige Kosten daraus selber zu tragen.
Erste Anlaufstelle ist das Verbandssekretariat. Sobald eine Verfügung bzw. eine personalrechtliche Massnahme vorliegt, leitet der SGKGP auf Anfrage des Mitglieds den Fall an die Rechtsschutzversicherung zur Kostengutsprache weiter.